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Ärztliche Versorgung

Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Barcelona


Endlich Urlaub. Die Freude auf den Auslandsaufenthalt ist groß. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass die Urlaubsfreuden einmal getrübt sein könnten oder die Geschäftsreise nicht ganz so glimpflich verläuft, z.B. durch eine Magenverstimmung oder eine Verletzung.

Gesetzlich Krankenversicherte können auch im Ausland - soweit medizinisch erforderlich - Sachleistungen nach spanischem Recht in Anspruch nehmen, z.B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung.

Als Nachweis der Krankenversicherung benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC. Diese erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Ebenso müssen Sie den Personalausweis vorlegen.

Wenn Sie EU-Bürger oder Einwohner sind, können Sie mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) staatliche Gesundheitsleistungen in allen anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in Anspruch nehmen. Diese Karten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie müssen also Ihren Personalausweis vorzeigen.

Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, benötigen Sie eine Schengen-Reisevisumversicherung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der von uns verlinkten Seite.

Ärztliche Behandlung

Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken einige Risiken nicht ab. Z.B. zahlt Ihnen die Krankenversicherung nur die Leistung, die die spanischen Sozialversicherungen bezahlen würde. Ein - auch medizinisch begründeter - Krankenrücktransport darf Ihnen die gesetzliche Versicherung nicht erstatten. Auch die gesetzlichen Kassen empfehlen deshalb eine private Auslandskrankenversicherung. Diese kostet nur wenige Euro.

Wenn Sie zum Arzt müssen, gehen Sie an eine öffentliche Gesundheitsstelle: Beratungsstelle (consultorio), Ambulanz (ambulatorio), Gesundheitszentrum (centro de salud) oder Krankenhaus. Ist ein Facharzt nötig, muss Sie der praktische Arzt überweisen.
Die Kosten für zahnärztliche Behandlung gehen zu Ihren Lasten.

Auch bei einem erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt wird Sie der Arzt überweisen.

Ebenso können Reiserücktrittskosten, Reisegepäckversicherung und ein Schutzbrief u.U. eine gute Ergänzung sein.
Hier gilt es aber im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung abzuwägen. So deckt eine Reiserücktrittskostenversicherung nur in speziellen Fällen die Kosten einer Reisestornierung, z.B. bei einer schweren Krankheit. Haben Sie Ihr Hotel z.B. auf Barcelona.de gebucht, fallen keine Stornokosten bis zu einem Tag vor Anreise an (Ausnahme sind spezielle Tarife).
Manche Schutzbriefleistungen sind z.B. auch in manchen KFZ-Kaskoversicherungen oder im Beitrag des Automobilclubs enthalten. 

Rufnummern für den medizinischen Notfall entnehmen Sie bitte der Seite Notfallnummern.

Medikamente und Apotheken

Medikamente erhalten Sie auf Rezept in der Apotheke. In der Regel ist eine Zuzahlung von 40% erforderlich, Ausnahme sind Rentner.
Apotheken erkennen Sie an dem grün-roten Kreuz. Sie haben zu den normalen Ladenöffnungszeiten geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen Apotheken mit einem Notdienst zur Verfügung. Die Adressen der nächsten Dienst habenden Apotheken werden in jeder Apotheke angezeigt.

Kostenerstattung

Haben Sie die Leistung selbst bezahlen müssen, bestehen Sie auf eine quittierte Rechnung, auf der die Leistungen detailliert hervorgehen. Ihre Krankenkasse prüft dann die Erstattungsfähigkeit.

Oft werden im Behandlungsfall Ausländer wie Privatpatienten behandelt, dementsprechend sind die Kosten deutlich höher, die gesetzliche zahlt dann nicht alles.

Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen empfehlen daher den Abschluss einer privaten, zusätzlichen Auslandskrankenversicherung, die evtl. Mehrkosten abdeckt.

Arbeitsunfähigkeit

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht auch bei einer in Spanien eintretenden Arbeitsunfähigkeit. Verlangen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und melden Sie hier unverzüglich den Eintritt und die Dauer Ihrem Arbeitgeber. Für Details fragen Sie im Bedarfsfall bei Ihrer Versicherung nach.

Weitere Fragen zu den Leistungen Ihrer Versicherung

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.
Die Leistungen privat versicherter sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen oder erfragen Sie diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

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